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17 Jahre alt : Ich bin in der Lehre und schwanger. Habe ich Anrecht auf Mutterschaftsurlaub?
Ja. Um Mutterschaftsurlaub zu erhalten muss man in der Schwangerschaft während 5 Monaten eine lukrative Tätigkeit ausgeübt haben, während 9 Monaten in dieser Zeit bei der AHV versichert sein und zur Zeit der Geburt Lohnbezügerin sein. Da Sie aber minderjährig sind, müssen Sie diese Bedingungen nicht erfüllen. Es gibt kein Mindestalter für das Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung.