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Während des ersten Lebensjahres des Kindes kann während der Arbeitszeit das Kind gestillt oder die Milch abgepumpt werden unter folgenden Bedingungen : bei einer Arbeitszeit bis zu 4 Stunden/Tag: 30 Minuten, bei mehr als 4 Stunden/Tag: 60 Minuten, bei mehr als 7 Stunden/Tag: 90 Minuten. Diese Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet, egal ob Sie am Arbeitsplatz bleiben oder ausserhalb Ihr Kind stillen oder die Milch abpumpen. Der Arbeitgeber muss Ihnen die nötige Zeit und einen geeigneten Ort zur Verfügung stellen. Sie dürfen während der Stillzeit nicht mehr als 9 Stunden/Tag arbeiten.

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